Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt von 1972

Von der Schweiz 1975 ratifiziert

Indem das Übereinkommen die Begriffe Naturschutz und Kulturgütererhaltung in einem Dokument zusammenfasst, erkennt es die Wechselwirkung zwischen Mensch und Natur und die grundlegende Notwendigkeit an, das Gleichgewicht zwischen beiden zu bewahren.

© Cyril Neri, Yvorne

Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (oder Welterbekonvention) von 1972 entstand aus der revolutionären Idee, das Kultur- und Naturerbe von außergewöhnlichem universellem Wert unter den Schutz der gesamten Menschheit zu stellen. Der Anstoß für die Ausarbeitung eines solchen Übereinkommens ging von dem Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960 zur Rettung der Tempel von Abu Simbel aus, die durch den Bau des Assuan-Staudamms bedroht waren. Dank des Einsatzes der UNESCO wurden die Tempel vollständig abgebaut und auf einem Hügel wieder aufgebaut, wo sie vor dem steigenden Wasser geschützt waren. An den Rettungsaktionen beteiligten sich 50 Länder.

Die Welterbekonvention hat sich so weit durchgesetzt, dass sie heute ein von fast der gesamten internationalen Gemeinschaft anerkanntes Rechtsinstrument ist. Bis heute haben 195 Staaten (Stand: 18. August 2023) das Übereinkommen ratifiziert, darunter auch die Schweiz im Jahr 1975.

Die Liste des Welterbes

In den „Leitlinien für die Durchführung des Welterbe-Übereinkommens“ heißt es: „Das Übereinkommen zielt auf die Identifizierung, den Schutz, die Erhaltung, die Präsentation und die Weitergabe des Kultur- und Naturerbes von außergewöhnlichem universellem Wert an künftige Generationen ab“.

Um diese Orte zu schützen, müssen sie zunächst identifiziert und inventarisiert werden. Dieses Ziel verfolgt die Liste des Erbes der Welt. Kriterien für die Aufnahme sind die Einzigartigkeit der Stätte – ihr „außergewöhnlicher universeller Wert“ -, aber auch die Integrität und Authentizität der Stätte. Besonders gefährdete Stätten werden zusätzlich in die Liste des gefährdeten Erbes der Welt aufgenommen, um die Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeit auf die besonderen Schutzbedürfnisse dieser Stätten zu lenken und um dringende Schutz- und Rettungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Liste des Erbes der Welt, die derzeit 1.199 Kultur- und Naturgüter in 168 Ländern umfasst (Stand: 25. September 2023), spiegelt den Reichtum und die Vielfalt unserer Erde wider. Sie enthält Denkmäler, Kunstwerke und Stadtlandschaften, die den Fortschritt bezeugen, der durch die Interaktion von Gesellschaften und die Entwicklung von Wissen und Identitäten entstanden ist. Die Liste des Welterbes umfasst Naturphänomene und Ökosysteme und spiegelt das gesamte Spektrum der Biodiversität wider. Sie umfasst auch Kulturlandschaften, die gemeinsame Werke des Menschen und der Natur sind.

Das Komitee für das Erbe der Welt

Das Komitee für das Erbe der Welt ist das Organ, das für die Umsetzung des Welterbe-Übereinkommens von 1972 zuständig ist. Es spielt eine zentrale Rolle bei der Leitung und Verwaltung des Übereinkommens und sorgt dafür, dass seine Ziele eingehalten werden. Es trifft die Entscheidungen über die Eintragung von Stätten in die Liste des Erbes der Welt, ihre Überwachung sowie die Verwaltung der Mittel und die technische Unterstützung für die Erhaltung der Stätten.

Das Komitee für das Erbe der Welt besteht aus 21 Mitgliedern, die von den Vertragsstaaten des Welterbe-Übereinkommens von 1972 für eine Amtszeit von bis zu vier Jahren gewählt werden. Es tritt einmal im Jahr zusammen, um Beschlüsse zu diesen verschiedenen Aspekten zu fassen. Es ist allein berechtigt, eine Stätte in die Liste des Erbes der Welt einzutragen. Dazu hört das Komitee die Staaten an, die Stätten für die Eintragung in die Liste des Erbes der Welt vorschlagen, und holt Expertenberichte ein, um die Relevanz dieser Nominierungen zu beurteilen.

Umsetzung in der Schweiz

Das Bundesamt für Kultur und das Bundesamt für Umwelt sorgen für den Schutz des Kultur- und Naturerbes. Die Schweizerische UNESCO-Kommission fördert die Koordination der im Bereich des Welterbes involvierten Akteure.