Die UNESCO
Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) wurde 1945 gegründet und zählt 195 Mitgliedstaaten. Die Mission der UNESCO besteht darin, durch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zu Frieden und Sicherheit beizutragen.
Die UNESCO ist eine Sonderorganisation (Specialized Agency) des Systems der Vereinten Nationen. Gemäss der Charta der Vereinten Nationen (Artikel 57 und 63) sind Sonderorganisationen selbstständige zwischenstaatliche Organisationen, «die auf den Gebieten der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung, der Gesundheit und auf verwandten Gebieten weit reichende […] internationale Aufgaben zu erfüllen haben» und mit den Vereinten Nationen durch Abkommen mit dem UNO-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) in Beziehung gebracht werden.
Die UNESCO hat somit eigene Mitglieder, eigene Legislativ- und Exekutivorgane, ein eigenes Sekretariat sowie ein eigenes Budget und arbeitet mit der UNO und anderen Sonderorganisationen auf zwischenstaatlicher Ebene über den ECOSOC zusammen, dem sie Bericht erstattet.
Die UNESCO ist im Wesentlichen eine normative Organisation, d. h. sie erarbeitet Rechtsinstrumente in Form von Erklärungen, Empfehlungen oder Übereinkommen, die von den Mitgliedstaaten angenommen werden. Sie soll den Mitgliedstaaten ein Dialogforum bieten, indem sie Grundsatzvereinbarungen erzielen und die Realisierung von Zielen erörtern können, die in ihrem gemeinsamen Interesse liegen. Generell bemühen sich die Mitgliedstaaten um einvernehmliche Entscheidungen.
Die UNESCO trägt auch zum Ausbau der Kapazitäten der Mitgliedstaaten bei, indem sie Aktivitäten im Rahmen ihrer zahlreichen Programme durchführt, bewährte Verfahren zusammenstellt, überwacht und verbreitet sowie die internationale Zusammenarbeit fördert.
Oberstes Entscheidungsorgan der UNESCO ist die Generalkonferenz, die alle zwei Jahre am Sitz der UNESCO in Paris zusammenkommt. Die Generalkonferenz verabschiedet vierjährige Arbeitsprogramme, Zweijahresbudgets und auf acht Jahre angelegte Strategien, an denen sich die UNESCO bei ihrer Tätigkeit langfristig orientiert. Darüber hinaus wählt die Generalkonferenz den Exekutivrat und den Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin.